Gutachten zur bau-, stadtbau- und nutzungsgeschichtlichen Bedeutung des “Hauses der Parlamentarier” (ehem. Reichsbankgebäude), des Treuhandgebäudes (ehem. Gebäude des Reichsluftfahrtministeriums) und des ehemaligen Staatsratsgebäudes in Berlin
Harald Bodenschatz, Technische Universität Berlin, harald.bodenschatz@tu-berlin.de
Am 20. Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag, den Sitz des Parlaments und der Regierung nach Berlin zu verlegen. Das diesem Beschluss folgende „Konzept für die Unterbringung der Bundesregierung in Berlin“ vom 8. Dezember 1992 sprach die Empfehlung aus, die ehemalige Reichsbank, das ehemalige Reichsluftfahrtministerium und das ehemalige Staatsratsgebäude zugunsten von Neubauten abzureißen. Damit waren zwei Großbauten der nationalsozialistischen Diktatur und ein Großbau der DDR-Diktatur bedroht. Vor diesem Hintergrund entstand das „Gutachten zur bau-, stadtbau- und nutzungsgeschichtlichen Bedeutung des ‚Hauses der Parlamentarier’ (ehem. Reichsbankgebäude bzw. ZK-Gebäude der SED), des Treuhandgebäudes (‚Detlev-Rohwedder-Haus’, ehem. Gebäude des Reichsluftfahrtministeriums) und des ehemaligen Staatsratsgebäudes“, das von Harald Bodenschatz, Johannes Geisenhof und Dorothea Tscheschner im Auftrag der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen Berlin im Februar 1993 vorgelegt wurde. Das Gutachten plädierte für den Erhalt aller drei Gebäude.
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